01.04.2020
Rechtsbelehrung:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer gem. § 86a StGB die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933 – 1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben. Der Versteigerer und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblem des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen, zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.
Im Bereich Militaria:
Hieb-, Stich- und Stoßwaffen werden nur an Personen über 18 Jahren abgegeben. Der Altersnachweis ist uns in Form eines Personalausweises, Führerscheins oder anderen amtlichen Dokuments vorzulegen.